Mieter haftet bei Untervermietung: Vertrag muss eingehalten werden
Auch ein Untermieter muss sich an Regeln halten. Vermietet er Teile der Wohnung an Touristen, riskiert er die Kündigung des Hauptmietvertrags. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. November 2015 (Az.: 65 S 318/15). In dem verhandelten Fall war eine Fünf-Zimmer-Wohnung an eine Familie vermietet worden. Diese vermiete die Wohnung mit Zustimmung der Vermieterin unter. Der Untermieter allerdings vermietete einzelne Räume der Wohnung an Touristen – und zwar ohne Erlaubnis....