Mindestbeteiligung

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Jobs und Karriere
Das erste Gesetz zur Frauenquote trat 2015 in Kraft und zeigt seitdem Wirkung. Dass ab drei Personen im Vorstand mindestens eine Frau berufen werden muss, legt seit August 2021 das zweite Gesetz zu Frauen in Führungspositionen fest. | Foto:  lightfieldstudios/123rf/randstad/txn

Arbeitsrecht
Die Quote wirkt: Frauen in Führungspositionen

Gerade einmal jede fünfte Führungsposition in Deutschland ist mit einer Frau besetzt, heißt es im Mittelstandsbarometer von EY (2019). Dabei bekennen sich die meisten Unternehmen durchaus zur Gleichberechtigung. Doch das scheint nicht zu genügen. „Es ist durch viele Studien belegt, dass die herkömmlichen Strukturen auf freiwilliger Basis schwierig zu ändern sind“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Das hängt auch damit zusammen, dass Führungspersonen am liebsten...

  • Mitte
  • 15.03.22
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