Benutzung auf eigene Gefahr
Tempelhof-Schöneberg. Der Winter ist im Anmarsch und die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe steigt. Gemäß des Grünanlagengesetzes (Paragraf 5 Absatz 2) besteht für die Behörden keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung. Die Benutzung der Gehwege innerhalb von Parks und Grünanlagen erfolgt auf eigene Gefahr und das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können....