Bauen und Wohnen
Spielturm darf bleiben: Klage eines Nachbarn abgewiesen
Ein Spielturm für Kinder darf an der Grenze zum Nachbargrundstück aufgestellt werden. Denn ein Spielturm gilt nicht als ein Gebäude. In diesen Fällen von einem Gebäude nur dann die Rede sein, wenn es auch von einem Erwachsenen betreten werden kann, befand das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 5 U 190/13). Das Gericht wies damit die Klage eines Eigentümers gegen seinen Nachbarn ab. Der Nachbar hatte an der Grundstücksgrenze für seine Enkel einen knapp zwei Meter hohen Spielturm aufgestellt. Der...