Natur

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Umwelt
Solche großflächige Rodungen erlaubt der Gesetzgeber nur im Winter, nicht in der Vegetationsphase. | Foto: Berit Müller

Fällen ist jetzt nicht mehr erlaubt
Vom 1. März bis 30. September gilt das Sommerrodungsverbot

Aus aktuellem Anlass weist das Bezirksamt darauf hin, dass seit dem 1. März und bis Ende September das sogenannte Sommerrodungsverbot herrscht. Es gilt nicht nur für geschützte Bäume, sondern grundsätzlich für Gehölze. Auch Arten und Bestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen, dürfen im genannten Zeitraum nicht abgeholzt werden, erklärt der fürs Umwelt- und Grünflächenamt zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU): „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für...

  • Lichtenberg
  • 05.03.20
  • 1.646× gelesen
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