Kosten für Hauswart
Hauswartkosten können pauschal erhoben werden. In der Betriebskostenabrechnung müssen sie aber aufgeschlüsselt werden, befand das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 3 C 124/14). Führt ein Hauswart aber zum Beispiel auch Verwaltungsaufgaben durch, muss aus der Abrechnung hervorgehen, welchen Anteil diese nicht umlegbaren Aufgaben ausmachen. dpa-Magazin / mag