Liefertermin für Neuwagen im Kaufvertrag festhalten
Neuwagenkäufer sollten mit dem Händler eine Frist für den Liefertermin ihres Fahrzeugs vereinbaren. Dabei sollte man sich mindestens auf die Kalenderwoche festlegen, rät ADAC-Rechtsexpertin Silvia Schattenkirchner.Nur dann ließen sich Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sich das neue Auto erheblich verspätet. Beim Neuwagenkauf sind acht Wochen Lieferzeit keine Seltenheit - je nach Modell können es aber auch bis zu 48 sein. Ganz vermeiden lässt sich die Wartezeit nicht. Selbst bei einem...