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Soziales
Erblasser, die den guten Zweck unterstützen wollen, möchten meist mit einem Teil des Nachlasses die eigenen Werte weitergeben oder etwas an die Gesellschaft zurückgeben. | Foto:  Jeannette Dietl/AdobeStock

Ein letztes Geschenk an die Welt
Steuerfreies Vermächtnis an gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen mit einem Testament zu bedenken ist einfach. Nur wenige formale Dinge gilt es zu beachten. Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ hat dazu wertvolle Informationen zusammengestellt. Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartner oder den Staat. Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss...

  • Mitte
  • 20.05.24
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