Bauen und Wohnen
Nutzungsrecht der Wohnung
Will ein Wohnungsbesitzer sein Sondereigentum anders nutzen als ursprünglich vorgesehen, braucht er die Erlaubnis der Miteigentümer. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: V ZB 7/13), über das die Zeitschrift "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Denn eine solche Änderung muss in der Teilungserklärung festgehalten werden. dpa-Magazin / mag