Nutzungsrecht für Grabstätten und Familiengräber läuft zum Jahresende ab
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 2000 erworbenen Grabstätten, beziehungsweise bis zum 31. Dezember 1960 erworbenen Familiengräbern läuft zum Jahresende ab. Das gilt für alle landeseigenen Friedhöfe im Bezirk. Bei den Ruhestätten, auf die das zutrifft wird darum gebeten, bis Dezember alle Grabausstattungsgegenstände zu entfernen. Das aber erst nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofs, beziehungsweise der Friedhofsverwaltung. Weitere Hinweise gibt es...