Grabauflösung nach Anmeldung
Reinickendorf. Auf den landeseigenen Friedhöfen des Bezirks enden die Nutzungsrechte von einigen Grabstellen am 30. Juni 2024. Dies betrifft bis zum 30. Juni 2004 erworbene Grabstätten und bis zum 30. Juni 1964 erworbene Familiengrabstätten. Grabmale, Pflanzen und weitere Gegenstände müssen entfernt werden. Eine Anmeldung ist erforderlich im Büro des betreffenden Friedhofs oder bei der Friedhofsverwaltung. tf