Bildung
Deckel für Zuzahlung
Gericht bestätigt 90-Euro-Obergrenze für Extragebühr bei zusätzlichen Angebote in Kitas
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Obergrenze für Zuzahlungen in Kitas bestätigt. Damit bleibt die Höchstgrenze von 90 Euro bestehen, wie die Vorinstanz bereits im Juli 2020 geurteilt hat. Das OVG hat am 19. März die Berufung zweier Berliner Kitaträger gegen die Zuzahlungsbegrenzung zurückgewiesen. Für die zuständige Senatorin Sandra Scheeres (SPD) ist das Urteil ein Erfolg. „Wir wollen, dass alle Kinder in allen Einrichtungen Zugang haben“, sagt sie. Die...