Schlichtung statt Prozess: Bankkunden können Ombudsmann einschalten
Wer Streit mit seinem Geldinstitut hat, muss nicht unbedingt gleich vor Gericht ziehen. Kunden können auch einen Ombudsmann einschalten. Doch im Schnitt endet nur gut die Hälfte aller Schlichtungsverfahren zugunsten eines Kunden. Eine bundesweit einheitliche Beschwerdestelle gibt es nicht. Kunden der privaten Banken wenden sich an den Bundesverband deutscher Banken. Diejenigen, die ihre Finanzgeschäfte bei den Sparkassen erledigen, kontaktieren den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV)...