Ordnungswidrigkeit

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Umwelt

Grillverbot in Lichtenberg

Lichtenberg. Grillen ohne Ausnahmegenehmigung ist in öffentlichen Berliner Grünanlagen gemäß Paragraph 6 Absatz 2 verboten. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen. In Lichtenberg wurden alle Ausnahmeregelungen für das Grillen bereits 2022 zurückgenommen. Das Grillen im Fennpfuhlpark, im Stadtpark Lichtenberg, im Rudolf-Seiffert-Park und an der Landmarke in der Wartenberger Feldflur ist nicht mehr erlaubt. Die dort früher vorhandenen Grillplätze wurden bereits...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 31.03.23
  • 416× gelesen
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