Hundekot in Parks
Hoffen auf noch mehr Abfallbehälter
Hundehalter, die vom Ordnungsamt beim Gassigehen kontrolliert werden, müssen einen Hundekotbeutel vorzeigen können. Das hat das Abgeordnetenhaus von Berlin im neuen Straßenreinigungsgesetz festgeschrieben. Wer solch einen Beutel nicht vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld von mindestens 35 Euro. „Hier geht es nicht darum, den Leuten Geld abzunehmen“, sagt das Pankower SPD-Abgeordnetenhausmitglied Torsten Hofer. „Es geht um den erzieherischen Effekt, immer Hundekotbeutel beim Gassigehen dabei zu...