Bildung
Arbeitgeber darf Pausen anordnen
Mitarbeiter müssen es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ihnen kurzfristig mitteilt, wann sie Pause machen dürfen - so lange er sich dabei an das Arbeitsschutzgesetz hält.Müssen sie länger Pause machen, als gesetzlich vorgesehen, haben sie einen Anspruch auf Bezahlung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Der Anwaltverein bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 261/12). Geklagt hatte ein Flughafenmitarbeiter. Sein Arbeitgeber schickte ihn immer wieder...