Pflegewelt - Teil 12
KURZZEITPFLEGE IV: Was ist der Unterschied zur Verhinderungspflege?
Kann ein pflegender Angehöriger die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht übernehmen, gibt es neben der Kurzzeitpflege auch die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie wird mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 1612 Euro bezuschusst, allerdings für maximal sechs und nicht für acht Wochen pro Jahr. Ein weiterer Unterschied: „Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – findet weiterhin in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen statt“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der...