Pflegegesetz

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Vortrag zum Pflegegesetz

Pflegebedürftige erhalten künftig höhere Leistungen: Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz steigen alle Pflegebeträge um vier Prozent. Nur für diejenigen Leistungen, die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführt wurden, gibt es 2,67 Prozent mehr. Eine Anpassung an die Preisentwicklung wird zukünftig regelmäßig alle drei Jahre überprüft und dann ggf. umgesetzt. Das 1. Pflegestärkungsgesetz ist der erste Teil der geplanten Pflegereform. In einem zweiten Schritt will die Bundesregierung 2017...

  • Steglitz
  • 02.01.15
  • 100× gelesen
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