Osteuropäische Pflegekräfte II
Welche Regelungen gibt es für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft?
Wer sich für eine 24-Stunden-Pflege entschieden hat, muss darauf achten, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Grundsätzlich brauchen Arbeitnehmer aus EU-Ländern keine behördliche Arbeitserlaubnis für andere EU-Länder. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass für sie das deutsche Arbeitsrecht gilt. „Die Pflegekräfte unterliegen allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Einhaltung der gesetzlichen...