Eltern haben Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung
Das Bezirksamt weist Eltern darauf hin, dass seit dem 1. Januar neue Regelungen für die Teilzeitbetreuung von Kindern gelten. Sie haben für ihre Kinder vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle. Die Teilzeitbetreuung entspricht einer Betreuungszeit von fünf bis sieben Stunden täglich. Bei der Beantragung eines Kita-Gutscheins für eine Teilzeitbetreuung brauchen Eltern ab sofort auch keine Bedarfsnachweise wie...