Worauf man achten sollte: Wahl eines Schönheits-Chirurgen
Wer sich für eine Schönheitsoperation entscheidet, sollte bei der Wahl des Chirurgen Vorsicht walten lassen. "Schönheitschirurg", "Kosmetischer Chirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder Arzt darf sich ungeachtet seiner Ausbildung so nennen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hin. Als "Facharzt für Plastische Chirurgie", "Plastischer Chirurg", "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" oder...