Private Haftpflicht zahlt nicht immer
Nicht in jedem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden des Haustieres auf.Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor, über den die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 21/2013) berichtet. Nach dem Richterspruch gilt das beispielsweise, wenn die gemietete Wohnung durch die Tiere erheblich verunreinigt und der Mieter daher vom Vermieter zur Kasse gebeten wird (Az.: 5 W 72/13). Im konkreten Fall hatte eine Mieterin tagsüber drei Katzen...