Probefahrt mit Selbstbeteiligung
Wer eine Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen unternimmt, sollte zuvor mit dem Händler eine schriftliche Vereinbarung treffen. So lässt sich laut Florian Fischer vom ADAC im Schadensfall ein Rechtsstreit vermeiden. Viele Händler hielten entsprechende Formulare bereit, die meist allerdings eine recht hohe Selbstbeteiligung von oft 750 Euro enthielten. "Man kann aber versuchen, sich auf 200 oder 300 Euro zu einigen", so Fischer. dpa-Magazin / mag