Urlaub in der Probezeit: Azubis brauchen Genehmigung
Mancher Ausbildungsanfänger braucht schon in der Probezeit einen Tag Urlaub – etwa weil es ein Familienfest gibt. Dann gibt es Gesprächsbedarf mit dem Chef. Rechnerisch steht Azubis nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate dürfen sie ihn aber nur mit Genehmigung des Ausbilders in Anspruch nehmen. Am besten suchen sie in so einem Fall möglichst rasch das Gespräch mit...