Rauchen

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Bauen und Wohnen
Durch Blumenkästen an Balkonbrüstungen darf keine Gefahr für Passanten entstehen, sonst kann der Vermieter das Anbringen verbieten. | Foto: Laue

Freiluft-Spaß auf Balkonien: Was ist erlaubt und was verboten?

Frühling und Sommer auf Balkon oder Terrasse – viele Menschen verbringen hier viel Zeit und genießen die warme Jahreszeit in vollen Zügen. Hobbygärtner verwandeln die wenigen Quadratmeter in luftiger Höhe oft in eine blühende Oase. Das Bestreben, eine individuelle Atmosphäre auf dem Balkon zu schaffen, ist niemanden zu verwehren. Bleibt es jedoch nicht beim Anpflanzen von Blumen, sondern wird auch kräftig gewerkelt, ist Vorsicht geboten. Auch wenn Mieter in der Vergangenheit mit oder ohne...

  • Lichtenberg
  • 05.08.15
  • 1.776× gelesen
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