Tipps und Service
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße hin. Die Voraussetzung: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, sondern per Überweisung. Nur dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben an. dpa-Magazin / mag