Rechnung

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Bauen und Wohnen

Unterlagen aufbewahren

Bauherren sollten alle Rechnungen und Pläne aufheben - am besten für immer. Hat das Bauunternehmen diese nicht ausgehändigt, sollte man nachhaken und darauf bestehen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Dazu zählen auch die Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Denn prüfen die Behörden, ob das Gebäude nach Recht und Gesetz entstanden ist, muss der Bauherr die Unterlagen vorlegen können. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 14.04.14
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