ARBEITSRECHT
Diskriminierung bei der Stellensuche? Anspruch auf Entschädigung
Wer sich nur deshalb auf eine Stelle bewirbt, um eine Entschädigung einzuklagen, hat keinen Anspruch auf Zahlungen. Die Ablehnung eines ungeeigneten Bewerbers ist keine Diskriminierung. So entschied das Arbeitsgericht Bonn. Ein Rentner hatte sich auf eine Stelle als Ausbilder/Anleiter für den Bereich Küche/Hauswirtschaft/Nähen beworben. Im Bewerbungsschreiben räumte er ein, nicht nähen zu können. Zudem verlangte er vom Arbeitgeber, ein Apartment in „nächster Betriebsnähe“ zu stellen. Der...