RECHT
Doppelförderung ist möglich: Baukindergeld und steuerliche Vorteile gleichzeitig nutzen
Während die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Baumaßnahme bereits durch ein anderes Förderprogramm unterstützt wird, gilt das nicht für die Gewährung des Baukindergeldes. Familien können also sowohl das Baukindergeld erhalten, als auch Renovierungsmaßnahmen durch Handwerker bei der Einkommensteuer absetzen. Das gilt allerdings nur für die Arbeitskosten, nicht für das Material. Auf diese Weise lassen sich jährlich bis zu...