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Hartnäckiges Falschparken kostet Fahrerlaubnis
Falschparken wird von vielen Verkehrsteilnehmern gern mal auf die leichte Schulter genommen, weil aus ihrer Sicht die Fahrerlaubnis nicht gefährdet wird. Tatsächlich können Verstöße gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs grundsätzlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis begründen. Anders jedoch in einem Fall, den das Verwaltungsgericht Saarlouis zu entscheiden hatte (Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 K 487/11). Wegen diverser Verkehrsverstöße forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Autofahrer...