Reisekostenrecht

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Wann Fahrten zu Einsatzstellen Reisekosten sind

Seit 1.1.2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Als eine der wichtigsten Änderungen ist der bisherige Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch die Bezeichnung "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt worden. Eine Einsatzstelle kann - muss aber nicht - zur ersten Tätigkeitsstätte werden. Dafür sorgen 2 Änderungen in den sog. Tatbestandmerkmalen: Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Davon geht die Finanzverwaltung bei einer voraussichtlichen Tätigkeit von mehr als 48 Monaten (Prognose durch...

  • Spandau
  • 04.03.15
  • 95× gelesen
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