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Versicherung muss bei Rücktritt zahlen
Eine Reiserücktrittsversicherung greift auch, wenn der Urlauber bereits online eingecheckt hat. Die Reise gelte mit diesem Schritt noch nicht als angetreten, entschied das Amtsgericht München (Az.: 171 C 18960/13).In dem Fall hatte ein Mann eine Flugreise von Frankfurt nach Santo Domingo gebucht. Er hatte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am Vormittag des Abflugtages checkte er online ein. Kurz darauf erkrankte er so schwer, dass er nicht mehr flugfähig war und stornierte den...