Auto und Verkehr
Parklücken sind für alle da
Fußgänger dürfen sich nicht in eine Parklücke stellen, um diese für ein Auto zu reservieren. Laut dem ADAC-Verkehrsrechtler Markus Schäpe wäre dies Nötigung. "Denn er zwingt einem Autofahrer eine Verhaltensänderung auf." Auch wenn sich die meisten Fälle im Alltag von selbst erledigten, könnte ein Richter den Fußgänger dafür verurteilen. dpa-Magazin / mag