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Gleiches Recht für alle: Riester-Förderung auch für Minijobber
Minijober können die volle Riester-Förderung erhalten – also die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Voraussetzung dafür ist: Sie müssen einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Seit 2013 sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – jedoch nicht mit der vollen Beitragshöhe. Zahlen Minijobber aber einen Eigenanteil hinzu, sind sie voll gesetzlich rentenversichert und erhalten weitere Ansprüche, wie beispielsweise Reha-Leistungen....