Bildung
Unfall während der Rufbereitschaft
Wer während der Rufbereitschaft einen Unfall mit seinem Privatauto hat, muss die Kosten nicht selber zahlen. War der Einsatz mit dem Privatauto erforderlich, muss der Arbeitgeber den Schaden übernehmen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 SA 559/12). Ein Fernmeldetechniker hatte an Weihnachten Rufbereitschaft und war mit seinem Wagen verunglückt. Von seiner Vollkaskoversicherung erhielt er den...