Ankern nur mit Aufsicht
Neue Regeln für die Rummelsburger Bucht
Seit dem 1. Juni ist die „Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“ (7. BinSchStrOAbweichV) in Kraft. Darin wird das „unbemannte Stillliegen“ von Booten auf Gewässern verboten. Das hat vor allem Folgen für die Rummelsburger Bucht. Anders gesagt: Künftig ist das Ankern auf der Spree untersagt, wenn sich niemand an Bord befindet. Jedes unbemannte Boot muss dieser Verordnung zufolge an einem gekennzeichneten und in der Regel kostenpflichtigen...