Rundfunkgebühr

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Soziales

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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

Wer mehrere Wohnungen privat nutzt, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR 1675/16) vom 18. Juli 2018 bis auf weiteres nur noch den Rundfunkbeitrag für einen Wohnsitz entrichten. Dazu muss jedoch ein Befreiungsantrag nebst entsprechenden Nachweis der Meldebehörde eingereicht werden. Mehr Infos telefonisch unter 01806 99 95 55 10 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen) sowie im Netz unter...

  • Mitte
  • 16.10.18
  • 157× gelesen
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