Mitführverbot erlassen
Berlin. Die Bundespolizeidirektion Berlin hat erneut ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen – dazu zählen unter anderem Messer, Reizgas und Schlaggegenstände – erlassen. Das Verbot gilt bis 3. November in den S-Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz täglich in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages. U-Bahnhöfe in diesem Bereich sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Einhaltung des Verbotes wird von der Bundespolizei kontrolliert. Bei...