Mängel zu spät beseitigt
Reparaturen dürfen nicht zu lange dauern: Vermieter müssen Mängel an Mietobjekten möglichst zügig beseitigen. Denn sonst können Schadenersatzanspruch für Mieter entstehen. Das lässt sich zumindest aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg ableiten (Az.: 49 C 439/14), über das die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 8/2015) berichtet. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin wegen eines Defekts an der Rampe eines Stellplatzes ihr Auto mehrere Monate nicht nutzen können. Die...