Notiz im Hotel reicht aus: Veranstalter kündigt wegen Reisewarnung
Im Fall einer Reisewarnung reicht es, wenn der Reiseveranstalter den Vertrag mit dem Kunden kündigt und eine Notiz darüber in dessen Hotel hinterlegt. Zur Kündigung ist er berechtigt, weil es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 150/14), so die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". In dem verhandelten Fall ging es um die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für einen Teil Ägyptens im Februar...