Kein Job trotz Zusage
Bewerber können Schadenersatz verlangen, wenn sie trotz einer Zusage des Arbeitgebers nicht eingestellt werden. Allerdings müssen sie die Zusage nachweisen können, wie das Arbeitsgericht Köln entschieden hat (Az.: 2 Ca 532/14). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin behauptet, von einem Unternehmen eine Einstellungszusage zu haben. Gegenüber dem Gericht gab sie jedoch verschiedene Personen an, die ihr die Stelle zugesagt hätten. Zunächst...