Wirtschaft
Kontrolle der Schankvorgärten
Reinickendorf. Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Schankvorgärten. Denn das Herausstellen von Tischen und Stühlen für die Bewirtung auf öffentlichem Straßenland stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Antrag kann bei der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes gestellt werden. „Der Aufenthalt im Freien bei einem gekühlten Getränk oder Eis ist wesentlich für die Lebensqualität im Sommer. In bestimmten Bereichen unseres Bezirkes kann...