Nach dem Urteil
Was passiert jetzt mit der "Liebig34"?
Das Landgericht Berlin hat am 3. Juni der Räumungsklage des Eigentümers des Hauses Liebigstraße 34 durch Versäumnisurteil stattgegeben. Das begründete sich wiederum daraus, dass der Rechtsanwalt des beklagten Vereins bei der Hauptverhandlung am 30. Januar einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt und danach nicht weiterverhandelt habe. Er sei damit im rechtlichen Sinne säumig gewesen. Die Anwälte des Eigentümers haben daraufhin ihre Forderung nach Herausgabe des Objekts erneuert....