Fällzeit mit Ausnahmen
Spandau. Seit Oktober darf wieder gefällt werden. Das gab das Umwelt- und Naturschutzamt jetzt bekannt. Die erlaubte Fällzeit gilt bis Ende Februar. Für geschützte Bäume braucht es vorab eine Ausnahmegenehmigung, sonst droht ein Bußgeld. Dazu gehören in Berlin sämtliche Laubbäume sowie die Waldkiefer, Walnuss und die Türkische Baumhasel. Bei Bäumen, die einen Specht oder andere tierische Untermieter beherbergen, sollte der Artenschutz beachtet werden. Wer Informationen braucht, ruft das...