Fahrer haftet bei Unfall mit
Steht ein Auto im absoluten Halteverbot und wird dort bei einem Unfall beschädigt, haftet der Falschparker für den Schaden mit.Einen Anteil an der Schadenssumme von 20 Prozent hielt das Amtsgericht Bremen für angemessen (Az.: 25 C 0357/13), berichtet der ADAC. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen im absoluten Halteverbot abgestellt und damit die Breite der Fahrbahn verengt. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug musste dadurch die Mittellinie überqueren und einem Auto auf der Gegenspur...