Jobs und Karriere
Schulpflichtiges Kind kein Hindernis
Bekommen Bewerber einen Job nur deshalb nicht, weil sie ein schulpflichtiges Kind haben, müssen sie das nicht hinnehmen.Eine solche Absage ist unzulässig, und Bewerbern steht möglicherweise sogar eine Entschädigungszahlung zu. Das teilt der Bund-Verlag mit und weist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hin (Az.: 11 Sa 335/13). In dem verhandelten Fall hatte eine Bewerberin mit der Absage ihre Bewerbungsunterlagen zurückbekommen. Im Lebenslauf war mehrmals handschriftlich vermerkt...