Nutzungsrecht auf Friedhöfen läuft ab
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht auf allen landeseigenen Friedhöfen von bis zum 30. Juni 2003 erworbenen Grabstätten und bis zum 30. Juni 1963 erworbenen Familiengrabstätten läuft Ende Juni dieses Jahres ab. Nutzungsberechtigte der Grabstätten werden gebeten, Gegenstände wie Grabmale oder Pflanzen bis spätestens 30. Juni zu entfernen. Um eine Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofs oder in der Friedhofsverwaltung wird gebeten. Weitere Hinweise finden sich auf Aushängen an den Eingängen....