RECHT
Sozialabgaben für Honorarkräfte im Krankenhaus
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 4. Juni 2019 entschieden (Az. B 12 R 11/18 R als Leitfall). Eine vergleichbare Entscheidung traf das BSG am 7. Juni 2019 für Pflegekräfte (Az. B 12 R 6/18 R als Leitfall), die als Honorarpflegekräfte in stationären...