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Berlin. Wer über 16 Jahre alt ist und bis zum 31. März 2019 volljährig wird, erhält im März 2018 Informationsmaterial zu einer Tätigkeit bei der Bundeswehr zugeschickt. Dies ist möglich, weil die Meldebehörden Namen und Anschriften an die Bundeswehr weiterleiten. Man kann sich dagegen jedoch wehren. Dazu ist beim Bürgeramt oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bis zum 29. Dezember schriftlich Widerspruch einzulegen. Mehr Infos auf http://asurl.de/13lb. JoM

  • Wedding
  • 16.11.17
  • 117× gelesen
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