Roden ist jetzt verboten
Reinickendorf. Seit 1. März gilt das Sommerrodungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Daran erinnert das Bezirksamt Rinickendorf. Bis zum 30. September ist es untersagt, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Beseitigung von Zuwachs bei Pflanzen oder zur Gesundheit von Bäumen. Das Sommerrodungsverbot dient dem Schutz von Vögeln und Insekten, vor allem während der Brutzeit. Verstöße können mit einem empfindlichen...